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Rechtlicher Hinweis

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Nach langen Jahren juristischer Auseinandersetzungen wurde für Heiler in Deutschland ein entscheidender Qualitätssprung in der Rechtssprechung erreicht: Geistig-spirituelles Heilen ist per Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2004 ohne Heilpraktiker-Erlaubnis möglich. Dagegen verlangt das Gericht, dass jeder Patient darauf hingewiesen wird, dass Handauflegen eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt, z. B. durch einen gut sichtbaren Hinweis in den Behandlungsräumen.

Nachdem es gelungen ist, geistig-spirituelles Heilen aus der rechtlichen Grauzone heraus zu holen, muss es nun Aufgabe sein, diese Formen des Heilens als gleichberechtigt neben allen anderen anerkannten Heilmethoden in das deutsche Gesundheitswesen zu integrieren.

In vielen anderen Ländern ist es längst üblich, dass Ärzte, Therapeuten und Heiler in Praxen, Kliniken und Krankenhäusern zusammen arbeiten. Ihr gemeinsames Handeln – von jedem auf die ganz eigene Weise – ist darauf gerichtet, Patienten so gut und so schnell wie möglich zu helfen.

Gegenseitige Achtung ist eine Grundvoraussetzung für Zusammenarbeit. Die im DGH als Mitglieder eingetragenen Heilerinnen und Heiler verstehen sich als komplementär, sprich: ergänzend zu allen anderen anerkannten Heilberufen, wie Ärzten, Therapeuten und Heilpraktikern.

 

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